Covenant (England und Wales)

Als covenant bezeichnet man im Recht von England und Wales ein vertrags- (contract law) und sachenrechtliches (property law) Institut. Der covenant ist ein einseitig bindendes Versprechen, das man in der besonderen Privatbeurkundungsform des deed abgibt. Wenn der covenant dinglicher Natur ist, mit ihm also eine Grundstückbelastung einhergeht, spricht man von einem real covenant. Im deutschen Recht ist diese Art des covenant mit einer Reallast oder einer Realobligation vergleichbar. Beim schuldrechtlichen covenant unterscheidet man abermals: Der Nutzungs- bzw. Positiv-covenant (affirmative covenant) verpflichtet den Schuldner zu einer Einzelleistung, während der Unterlassungs- bzw. Negativ-covenant (negative covenant) den Schuldner zu einer Unterlassung, der Nichtvornahme einer Leistung, verpflichtet.


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